Allgemeine Geschäftsbedingungen
Jeannine Schäfer UG (haftungsbeschränkt)
Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Dienstleistungen, Beratungsleistungen und sonstige Leistungen zwischen der Jeannine Schäfer UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern auf Grundlage dieser AGB sind ausgeschlossen.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.4 Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, Auftrag oder sonstigen Vertragsdokument gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsschluss
2.1 Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots des Auftragnehmers, durch eine Auftragsbestätigung oder durch eine anderweitige eindeutige Beauftragung und deren Annahme zustande.
2.2 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder mit einer verbindlichen Annahmefrist versehen sind.
2.3 Der konkrete Leistungsumfang, Vergütung, Projektzeitraum sowie gegebenenfalls vereinbarte Termine, Meilensteine und Arbeitsergebnisse ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Einzelauftrag oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
3. Leistungen und Leistungsumfang
3.1 Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen:
- Unternehmens- und Organisationsberatung,
- Projektmanagement, Projektsteuerung und PMO,
- Prozess- und Qualitätsmanagement,
- virtuelle Assistenz und administrative Unterstützung,
- Büro- und Unternehmensorganisation,
- vorbereitende und unterstützende kaufmännische Tätigkeiten,
- Marketing- und Kommunikationsunterstützung,
- Personal- und HR-Unterstützung sowie
- sonstige individuell vereinbarte Beratungs-, Projekt- und Unterstützungsleistungen.
3.2 Art und Umfang der geschuldeten Leistungen bestimmen sich vorrangig nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung.
3.3 Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg oder ein konkret definiertes Arbeitsergebnis vereinbart wurde, schuldet der Auftragnehmer die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeit, nicht jedoch das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen, organisatorischen, technischen oder sonstigen Erfolgs.
3.4 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen eigenverantwortlich und ist hinsichtlich der Art und Weise der Durchführung grundsätzlich frei, soweit keine projektspezifischen Anforderungen, gesetzlichen Vorgaben oder ausdrücklich vereinbarten Vorgaben des Auftraggebers entgegenstehen.
3.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Subunternehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen, soweit dem keine berechtigten Interessen des Auftraggebers oder vertragliche Vereinbarungen entgegenstehen.
4. Einsatz KI-gestützter Systeme und digitaler Werkzeuge
4.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung geeignete KI-gestützte Systeme, Automatisierungslösungen und sonstige digitale Softwarewerkzeuge als unterstützende Arbeitsmittel einzusetzen.
4.2 Die fachliche Verantwortung für die gegenüber dem Auftraggeber erbrachten Leistungen verbleibt beim Auftragnehmer. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden KI-generierte oder KI-unterstützte Arbeitsergebnisse vor ihrer Verwendung im Rahmen der geschuldeten Leistung angemessen fachlich geprüft.
4.3 Soweit beim Einsatz solcher Systeme personenbezogene Daten, vertrauliche Informationen oder Geschäftsgeheimnisse verarbeitet werden, erfolgt dies unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften sowie der mit dem Auftraggeber vereinbarten Datenschutz- und Vertraulichkeitsanforderungen.
4.4 Soweit für die Nutzung bestimmter Systeme eine gesonderte Zustimmung, Freigabe oder datenschutzrechtliche Vereinbarung erforderlich ist, erfolgt deren Einsatz für die betreffenden Daten erst nach Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen.
4.5 Der Einsatz KI-gestützter Systeme entbindet den Auftraggeber nicht von eigenen Prüfungs-, Mitwirkungs-, Freigabe- oder Entscheidungspflichten.
5. Leistungsänderungen und Zusatzleistungen
5.1 Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer Abstimmung zwischen den Parteien.
5.2 Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen und auf Wunsch des Auftraggebers erbracht werden, gelten als Zusatzleistungen und sind zusätzlich zu vergüten.
5.3 Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber nach Möglichkeit vor Ausführung darauf hin, wenn eine angeforderte Tätigkeit voraussichtlich eine vergütungspflichtige Zusatzleistung darstellt.
5.4 Soweit für Zusatzleistungen vor deren Ausführung keine gesonderte Vergütung vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung auf Grundlage der für das Vertragsverhältnis vereinbarten Stunden- oder Tagessätze. Fehlt eine solche Vereinbarung, gilt die übliche Vergütung als vereinbart.
5.5 Auswirkungen von Änderungswünschen auf Termine, Meilensteine, Kapazitäten und Projektlaufzeiten sind angemessen zu berücksichtigen.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Zugänge, Ansprechpartner, Entscheidungen und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
6.2 Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen und Unterlagen verantwortlich, soweit deren Überprüfung nicht ausdrücklich Bestandteil des Auftrags ist.
6.3 Erkennt der Auftraggeber Fehler oder Unvollständigkeiten in bereitgestellten Informationen, hat er den Auftragnehmer hierüber unverzüglich zu informieren.
6.4 Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand, die aufgrund verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Auftraggebers entstehen und vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind, verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen. Hierdurch verursachter zusätzlicher Aufwand kann nach den vereinbarten Vergütungssätzen abgerechnet werden.
6.5 Der Auftragnehmer haftet nicht für nachteilige Folgen, soweit diese darauf beruhen, dass der Auftraggeber erforderliche Informationen, Entscheidungen, Freigaben oder sonstige Mitwirkungshandlungen nicht, verspätet oder fehlerhaft erbracht hat und der Auftragnehmer dies nicht zu vertreten hat.
7. Vergütung, Auslagen und Zahlungsbedingungen
7.1 Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, können nachgewiesene und zur Auftragserfüllung erforderliche Reise-, Übernachtungs- und sonstige Fremdkosten zusätzlich berechnet werden.
7.3 Der Auftragnehmer ist bei länger laufenden Projekten berechtigt, erbrachte Leistungen monatlich abzurechnen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
7.4 Rechnungen sind mit Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung oder im Einzelauftrag kein abweichendes Zahlungsziel angegeben ist.
7.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
7.6 Der Auftragnehmer ist bei erheblichen Zahlungsrückständen nach erfolgloser angemessener Fristsetzung berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen vorübergehend auszusetzen, soweit dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen angemessen ist. Hierdurch entstehende Verzögerungen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
8. Termine, Absagen und Leistungshindernisse
8.1 Vereinbarte Termine und reservierte Projektzeiten sind verbindlich, sofern sie als verbindlich vereinbart wurden.
8.2 Die Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Einzeltermins durch den Auftraggeber ist bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich.
8.3 Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen des Auftraggebers kann der Auftragnehmer die für den Termin vereinbarte Vergütung verlangen, soweit die reservierte Zeit nicht anderweitig eingesetzt werden konnte. Ersparte Aufwendungen oder tatsächlich erzielte anderweitige Vergütungen werden angerechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Vergütungsausfall entstanden ist.
8.4 Die Parteien informieren sich unverzüglich über Umstände, die die Durchführung vereinbarter Leistungen oder Termine wesentlich beeinträchtigen.
8.5 Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, verlängern vereinbarte Leistungsfristen für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
9. Arbeitsergebnisse, Urheber- und Nutzungsrechte
9.1 Soweit im Rahmen der Leistungserbringung urheberrechtlich oder anderweitig geschützte Arbeitsergebnisse entstehen, verbleiben die Urheber- und sonstigen Schutzrechte beim jeweiligen Rechteinhaber.
9.2 Nach vollständiger Zahlung der für das jeweilige Arbeitsergebnis vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den für ihn individuell erstellten Arbeitsergebnissen, soweit dies zur vertraglich vorausgesetzten Nutzung erforderlich ist.
9.3 Eine Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
9.4 Vorbestehende Methoden, Konzepte, Vorlagen, Frameworks, Checklisten, Prozessmodelle, Berechnungsmodelle, Know-how, Arbeitsweisen und sonstige allgemeine Werkzeuge des Auftragnehmers bleiben unabhängig vom jeweiligen Auftrag beim Auftragnehmer. Dies gilt auch, wenn solche Bestandteile im Rahmen eines Kundenprojekts verwendet oder weiterentwickelt werden.
9.5 Der Auftraggeber darf individuell für ihn erstellte Arbeitsergebnisse innerhalb seines Unternehmens für den vereinbarten oder nach dem Vertragszweck vorausgesetzten Zweck nutzen. Eine Weitergabe, Unterlizenzierung, Veröffentlichung oder kommerzielle Verwertung gegenüber Dritten ist nur zulässig, soweit dies vom Vertragszweck umfasst oder ausdrücklich vereinbart ist.
9.6 Rechte Dritter, insbesondere an eingesetzten Softwareprodukten, Schriftarten, Bildern, Stockmaterialien, KI-Modellen, Vorlagen oder sonstigen Drittinhalten, bleiben unberührt und richten sich nach den jeweils geltenden Lizenzbedingungen.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
10.1 Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden und als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach erkennbar vertraulichen geschäftlichen, technischen und organisatorischen Informationen vertraulich zu behandeln.
10.2 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die nachweislich bereits öffentlich bekannt waren, ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitspflicht öffentlich bekannt werden, dem Empfänger bereits rechtmäßig bekannt waren oder von einem hierzu berechtigten Dritten rechtmäßig offengelegt wurden.
10.3 Gesetzliche Offenlegungs- und Auskunftspflichten bleiben unberührt. Soweit rechtlich zulässig, informiert die zur Offenlegung verpflichtete Partei die andere Partei vorab.
10.4 Der Auftragnehmer stellt sicher, dass von ihm eingesetzte Personen, die Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten, angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
10.5 Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
10.6 Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und die Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung vorliegen, schließen die Parteien erforderlichenfalls eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
10.7 Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort, soweit ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht oder gesetzliche Vorschriften dies verlangen.
11. Abgrenzung der Beratungsleistungen
11.1 Der Auftragnehmer erbringt Unternehmens-, Organisations-, Projekt-, Prozess- und sonstige betriebswirtschaftliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen.
11.2 Soweit nicht ausdrücklich vereinbart und gesetzlich zulässig, umfassen die Leistungen keine Rechts- oder Steuerberatung und ersetzen keine Beratung durch hierzu befugte Rechtsanwälte, Steuerberater oder sonstige Berufsträger.
11.3 Unterstützende Tätigkeiten im Bereich Buchhaltung, Personalwesen, Vertrags- oder Dokumentenmanagement erfolgen ausschließlich im gesetzlich zulässigen Umfang und stellen keine darüber hinausgehende Rechts- oder Steuerberatung dar.
11.4 Unternehmerische, rechtliche, steuerliche, personelle oder wirtschaftliche Entscheidungen verbleiben beim Auftraggeber. Empfehlungen, Analysen und Entscheidungsvorlagen des Auftragnehmers dienen der Unterstützung der Entscheidungsfindung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
11.5 Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse, Einsparungen, Förderungen, Umsätze, Projekterfolge oder sonstige unternehmerische Resultate, sofern eine solche Garantie nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
12. Haftung
12.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
12.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
12.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verhalten, bei ausdrücklich übernommenen Garantien sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
12.5 Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies entsprechend zugunsten seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
12.6 Der Auftragnehmer haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit von Informationen, Daten, Dokumenten oder sonstigen Grundlagen, die vom Auftraggeber oder von durch ihn beauftragten Dritten bereitgestellt wurden, soweit der Auftragnehmer deren Fehlerhaftigkeit nicht erkannt hat oder bei Anwendung der vertraglich geschuldeten Sorgfalt hätte erkennen müssen.
13. Vertragsdauer und Kündigung
13.1 Die Vertragsdauer richtet sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung.
13.2 Projektbezogene Verträge enden grundsätzlich mit Erbringung der vereinbarten Leistungen, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
13.3 Auf unbestimmte Zeit geschlossene Dauerschuldverhältnisse können, soweit nichts anderes vereinbart wurde, von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform ordentlich gekündigt werden.
13.4 Für befristete Projektverträge besteht ein ordentliches Kündigungsrecht nur, soweit dies individuell vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften ergibt.
13.5 Gesetzliche Kündigungsrechte sowie das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
13.6 Im Fall einer Vertragsbeendigung sind die bis zum Wirksamwerden der Beendigung ordnungsgemäß erbrachten Leistungen zu vergüten. Weitergehende gesetzliche Vergütungs- oder Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
14. Referenznennung
14.1 Die Verwendung des Namens, der Firma, von Marken oder Logos des Auftraggebers zu Werbe- oder Referenzzwecken durch den Auftragnehmer bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
14.2 Eine erteilte Zustimmung kann sich insbesondere auf die Benennung als Referenzkunde, die Darstellung des allgemeinen Projektgegenstands oder die Verwendung freigegebener Logos erstrecken. Vertrauliche Projektinhalte werden hierdurch nicht zur Veröffentlichung freigegeben.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie rechtserhebliche Erklärungen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sollen in Textform erfolgen, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist oder individuell etwas anderes vereinbart wurde.
15.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.3 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
15.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
